Verpackungsverordnung

Information nach der Verpackungsverordnung

Sind unsere Verpackungen (Verkaufverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen) mit einem Kennzeichen versehen, wonach wir an einem System beteiligt sind, das flächendeckend in Ihrem Einzugsgebiet eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verpackungen bei Ihnen oder in Ihrer Nähe in ausreichender Weise gewährleistet (z.B. "Grüner Punkt"), entsorgen Sie die Verpackungen bitte entsprechend.

Sind die Verpackungen ohne diese Kennzeichnung, sind wir im übrigen gemäß § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung verpflichtet, gebrauchte und restentleerte Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückzunehmen, einer Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften zuzuführen und über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen einen Nachweis zu führen.

Sie können die Verpackungen auch, wenn sich in Ihrer Nähe ein Entsorgungsunternehmen oder eine kommunale Sammelstelle befinden, die die Verpackungen kostenlos entgegen nehmen, dort abgeben. Ist das nicht der Fall, können Sie uns die Verpackungen kostenlos mit der Post zurückschicken. Wir erstatten das Porto.